Umsatzsteuer-ID-Validierung in SAP®

UST-ID Prüfung

Zertifizierter SAP-Partner

SAP Silver Partner
SAP certified

Setzen Sie auf die Master Data Scout-Lösung

Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen in der EU
Online-Prüfung direkt innerhalb SAP ERP ECC6 oder S4/HANA
Prozessunterstützung bei negativer UST-ID- bzw. VAT-ID-Prüfung
umfasst die Quick Fixes der Mehrwertsteuerreform zum 01.01.2020
SAP Add-on aus Deutschland

Prüfung der Umsatzsteuer-ID der Geschäftspartner gegenüber den Finanzbehörden (DE/AT/EU)
weitere UST-IDs eines Debitors lassen sich via Einzelprüfung, Massenprüfung und im Dialog online prüfen
kundenindividuelle Einstellungen vornehmen
revisionssichere Dokumentation in SAP
durch SAP zertifizierte Lösung
Prüfung bei Stammsatzanlage und -pflege
Prüfung in relevanten Bewegungsdaten wie Lieferung oder Faktura
Sperren per Produkt-Customizing definieren
automatische Sperren bei negativer Prüfung konfigurieren
Massendatenprüfung mit Monitoring

SAP Add-on – leicht zu integrieren

Zur Inbetriebnahme erhalten Sie mit der Mietlizenz eine Produktauslieferung inklusive Handbuch und Installationsanleitung.

  • die Anleitung führt Sie schrittweise durch die Installation
  • das Produkt wird als SAP Transport mit Standardeinstellungen geliefert und kann out of the box verwendet werden
  • das Add-on ist im SAP geschützten Namensraum entwickelt und lässt sich einfach installieren
  • unsere Lösung ist bereits bei mehr als 100 Kunden produktiv

Folgende Dokumente sind enthalten:

  • PDF: UST-ID-Prüfung Funktionsbeschreibung
  • PDF: UST-ID-Prüfung Wartung & Pflege

Die Produkte nutzen öffentliche Schnittstellen der Steuerbehörden. Mit dem Kauf der Software werden keine Rechte an der Nutzung der Schnittstellen erworben. In den jährlichen Lizenzkosten ist die Wartung der Lösung enthalten. Darüber hinaus bekommen Sie Zugang zu unserem Ticketsystem für Fehlerbehebungen. Produkterweiterungen sind kostenfrei. Support und Produktentwicklung erfolgen in Deutschland. Die Kommunikation ist in Deutsch oder Englisch.

Lizenzkosten

 Stammdaten bis 5.000 bis 10.000 bis 25.000 bis 50.000
 Produkt S M L XL
 UST-ID-
 Validierung
 1.500 € 2.000 € 2.500 € 3.000 €

Für das Einstiegsprodukt „S“ zahlen Sie pro Jahr lediglich 1.500 € (exkl. MwSt.). Hierin enthalten ist die Produktwartung (Fehlerbehebungen und Produkt-Patches).

Des Weiteren geben wir Ihnen Zugang zu unserem Ticketsystem, um (optionale) Services bestellen zu können.

Haben Sie eine größere Anzahl an Stammdaten?
Wir beraten Sie gern.

Ihr Angebot

FAQ: Stichtag, Quick Fixes, MasterDataScout

Der 01. Januar 2020 war Stichtag für das In-Kraft-Treten der „Quick Fixes“, also der EU-Mehrwertsteuerreform. Was aber ist das Ziel der Reform? Was bewirken die Quick Fixes im Einzelnen? Und wie hilft Ihnen MasterDataScout dabei, Rechtskonformität zu wahren?

1. Was änderte sich am 01. Januar 2020?

Die Europäische Kommision hat gesetzlich festgelegt, dass Lieferanten bei allen geschäftlichen Transaktionen innerhalb der EU die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer prüfen müssen. Erst bei einem positiven Prüfergebnis darf der Abschluss erfolgen.

Die Prüfung findet primär über die Schnittstelle der Europäischen Union statt. Laut EU-Recht reicht eine einfache Prüfung der UST-ID aus. Das deutsche Recht jedoch fordert darüber hinaus den Abgleich weiterer Daten, wie etwa Unternehmensname oder Adressdaten. Diese sogenannte qualifizierte Prüfung findet zusätzlich über die Schnittstelle des Bundeszentralamts für Steuern statt. Die Ergebnisse werden dann über die EU-Schnittstelle abgeglichen.

2. Was hat es mit den Quick Fixes auf sich?

Die unter der Bezeichnung „Quick Fixes“ bekannt gewordenen Rechtsänderungen sollten ursprünglich bereits zum 01. Januar 2019 wirksam werden, allerdings traten Verzögerungen auf. Um dringende Probleme der Praxis zu lösen, hat die Europäische Kommission erste Änderungen – sogenannte „Quick Fixes“ – umgesetzt, die zum 01. Januar 2020 wirksam werden und die folgenden Vorgänge betreffen:

Innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1b UStG-E)

Die Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Lieferung wird durch diese Änderung ab dem 01. Januar 2020 versagt, sofern der liefernde Unternehmer seiner Pflicht zur Abgabe der zusammenfassenden Meldung nicht, nicht vollständig oder nicht richtig nachgekommen ist. Zudem hat ein Unternehmer, der nachträglich erkennt, dass die abgegebene zusammenfassende Meldung nicht richtig ist, diese Meldung zu berichtigen.

Innergemeinschaftliches Verbringen & Konsignationslager (§ 6b UStG-E)

Bisher war das Konsignationslager im Umsatzsteuerrecht noch nicht geregelt. Durch den neu geschaffenen § 6b UStG-E wird dies nun geändert. Er bestimmt, wann von einem Konsignationslager auszugehen ist. Ein Gegenstand wird aus einem Mitgliedsstaat in einen anderen Mitgliedsstaat transportiert (grenzüberschreitendes innergemeinschaftliches Verbringen) mit dem Zweck, dass der Gegenstand erst im Ankunftsmitgliedsstaat nach seinem Transport dorthin verkauft wird.

Reihengeschäfte (§ 3 Abs. 6a UStG-E)

Reihengeschäfte sind mehrere aufeinanderfolgende Lieferungen von Gegenständen, wobei dieselben Gegenstände aus einem Mitgliedsstaat in einen anderen Mitgliedstaat unmittelbar vom ersten Lieferer bis zum letzten Erwerber in der Reihe versendet oder befördert werden und somit eine einzige innergemeinschaftliche Beförderung bewirken.

3. Wie sorgt die UST-ID Prüfung von MasterDataScout für Rechtskonformität?

Damit Ihr Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen der EU und der Bundesrepublik Deutschland entspricht, zieht die UST-ID Prüfung von MasterDataScout alle für die verschiedenen Vorgänge relevanten Daten heran und gleicht diese automatisch ab.

Innerhalb Deutschlands findet der initiale Abgleich über die Schnittstelle des Bundeszentralamts für Steuern statt. Ergibt diese Prüfung einen oder mehrere Fehler, fragt die Software über die EU-Schnittstelle automatisch die korrekten Daten ab. Nun entscheidet der Nutzer oder die Nutzerin manuell, ob die EU-Daten in die Stammdatenbank des Unternehmens übernommen werden sollen. In Österreich erfolgt ein einfacher Abgleich der UST-ID über die Schnittstelle des Bundesministeriums für Finanzen.

Ist eine Übernahme der Daten erfolgt, dokumentiert die UST-ID Prüfung von MasterDataScout diesen Vorgang inklusive Prüfergebnissen revisionssicher.

Die UST-ID Prüfung unterstützt aktuell folgende Schnittstellen:

  • Bundeszentralamt für Steuern (Deutschland, qualifizierte Prüfung)
  • Bundesministerium für Finanzen (Österreich, einfache Prüfung)
  • EU-Schnittstelle nur auf UST-ID (einfache Prüfung)

Inbetriebnahme

  • Nach der Bestellung Erhalt der SAP Transporte inklusive Produkthandbuch und Installationsanleitung
  • Durchführung der Installation gemäß der Anleitung
  • Dokumentation der Installation
  • Check des Testsystems
  • Go-Live!

Optionaler Service

  • Support – Wir unterstützen Sie gern bei der Installation
  • Customizing – Brauchen Sie individuelle Einstellungen?
  • Workshop/Key-User-Training

Gerne bieten wir Ihnen unsere optionalen Services zu einem Stundensatz von €180,00 an. Die Remote-Schulung mit zwei Stunden kostet €800,00.

Hinweise zur Technik

Die Software wurde im geschützten Namensraum „ISO“ für eine optimale Einbindung in SAP® Systeme entwickelt.

Das SAP Add-on steht in den Sprachen Deutsch und Englisch (Default) zur Verfügung. Kommen im SAP System weitere Sprachpakete zum Einsatz, können die produktspezifischen Felder durch den Kunden übersetzt werden.

Software-Voraussetzungen

Die Umsatzsteuer-ID-Validierung ist eine Erweiterungs-Software für SAP® ERP Systeme. Zum Einsatz benötigt der Käufer mindestens ein SAP® ECC 6.0 auf einem NetWeaver 7.02 und EHP 5.

Hinweis: Sämtliche Erweiterungswünsche sind im Preis nicht inbegriffen und werden zusätzlich berechnet.

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